Parkeisenbahn

Beförderungsbestimmungen der Dresdner Parkeisenbahn

Die nachstehenden Beförderungsbestimmungen der Dresdner Parkeisenbahn der "Staatlichen Schlösser und Gärten Dresden" bitten wir zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

Beförderungsanspruch

Die Dresdner Parkeisenbahn ist eine Privatbahn. Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Angemeldete Gruppenfahrten werden vorrangig durchgeführt.

Verhalten der Fahrgäste

Der Bahnsteig darf nur mit einer gültigen Fahrkarte betreten werden. Den Anweisungen des Betriebspersonals bitten wir Folge zu leisten.

Die Beförderung von Kindern unter sechs Jahren ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Fahrgäste, die für Kinder aufsichtspflichtig sind, bitten wir stets ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

Das Aufstehen oder Plätzewechseln während der Fahrt, das Heraushalten von Armen, das Hinauslehnen sowie das Herauswerfen von Gegenständen ist nicht zulässig.

Den Fahrgästen ist es untersagt, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen. Währen der Fahrt sind die Türen geschlossen zu halten und die Sicherheitsketten der offenen Wagen zu schließen.

Das Betätigen der Notbremse ist nur im Gefahrenfalle gestattet. Zuwiderhandlungen werden ersatzpflichtig verfolgt.

Jede Störung der Sicherheit oder Ordnung sowie jede Beschädigung der Fahrzeuge oder Bahnanlagen wird zur Anzeige gebracht.

Fahrausweise

Die Fahrausweise gelten nur am Lösungstag und nur für eine Fahrt. Bei Fahrtunterbrechungen verlieren die Fahrausweise ihre Gültigkeit. Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Zielbahnhofes aufzubewahren und jederzeit auf Aufforderung vorzuweisen. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen den doppelten Fahrpreis der höchsten Stufe.

Fahrpreise

Die gültigen Tarife können an den Fahrkartenschaltern der Bahnhöfe eingesehen werden.

Kinder unter zwei Jahren werden unentgeltlich befördert.


Haftung

Die Fahrt mit der Parkeisenbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schaden wird, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, nicht gehaftet.

Des Weiteren wird für eingebrachte Gegenstände der Fahrgäste insbesondere bei Entwendung. Beschädigung oder Verlust keine Haftung übernommen.

Beförderung von Sachen und Tieren

Das Befördern von großen oder sperrigen Gegenständen ist nicht gestattet Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder dürfen nur nach Anweisung des Betriebspersonals in dem dafür vorgesehenem Abteil mitgenommen werden

Hunde haben einen Maulkorb zu tragen und sind anzuleinen.

Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplanen durch Verkehrsbehinderungen. Betriebsstörungen oder -Unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Beförderungsbedingungen der Parkeisenbahn Kann ein Ausschluss von der Beförderung ohne Erstattung des Fahrpreises erfolgen.

Beschwerden

Beschwerden oder Forderungen gegen die Dresdner Parkeisenbann sind unverzüglich gegenüber dem Staatlichen "Schlossbetrieb Staatliche Schlösser und Gärten Dresden" schriftlich unter Angabe des Grundes, Datum und Uhrzeit geltend zu machen.

Staatliche Schlösser und Gärten Dresden
Geschäftsstelle Großer Garten
Betriebsleitung Parkeisenbahn
01219 Dresden

Dresden, den 15. Januar 2002