Besucherordnung

Liebe Besucher,

der Große Garten ist ein bedeutendes Ensemble im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Um die Anlage auch künftig Besuchern zu bewahren, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Das Betreten der Anlage und gegebenenfalls das Befahren der Wege geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Sondergenehmigung; Radfahren, Fahren mit Rollschuhen, Skatboards oder Rollerskates nur auf asphaltierten Wegen und unter Rücksichtnahme gegenüber den Besuchern des Großen Gartens gestattet. Nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für Ihre Kinder.

Besuchern ist es grundsätzlich nicht gestattet:

Wer gegen die Besucherordnung verstößt, kann aus dem Großen Garten verwiesen oder mit einem Verbot belegt werden, diesen künftig zu betreten. Ein Missbrauch der Anlage wird rechtlich verfolgt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Wir bitten Sie im Interesse aller Besucher, den Anordnungen der Mitarbeiter der Schlösser und Gärten Dresden bzw. deren beauftragten Personen Folge m leisten und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.